Emissionsreduzierung an Thermalölanlagen
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Industrieanlagen, die mit Thermalölen betrieben werden, stoßen oft flüchtige organische Verbindungen (VOC) aus, die sich negativ auf Umwelt, Gesundheit und Sicherheit auswirken können. Diese Emissionen setzen sich je nach verwendetem Thermalöl unterschiedlich zusammen und stellen Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen.
Unterschiede in der Zusammensetzung der Emissionen
Bei der Entfernung von Leichtsiedern aus Thermalölen ist es entscheidend, zwischen mineralischen und synthetischen Thermalölen zu unterscheiden. Klassische mineralische Thermalöle werden aus Rohöl gewonnen und bestehen aus Kohlenwasserstoffketten unterschiedlicher Länge. Diese Emissionen enthalten meist kurze, lineare oder verzweigte Kohlenwasserstoffverbindungen, die in die Umgebung entweichen können. Bereits Methan mit einer Siedetemperatur von -162 °C sowie n-Pentan mit 36 °C sind häufig in den Emissionen zu finden.
Hingegen werden Thermalöle, die für Einsatztemperaturen über 320 °C entwickelt wurden, in der Regel synthetisch hergestellt. Diese sogenannten synthetischen Thermalöle basieren meist auf aromatischen Verbindungen, da diese chemisch stabiler sind. Trotz ihrer hohen Temperaturbeständigkeit zersetzen sich auch diese Thermalöle bei Nutzung, insbesondere unter extremen Bedingungen. Die dabei entstehenden Zersetzungsprodukte, wie Benzol und verwandte Stoffe, sind besonders kritisch, da sie strengen gesetzlichen Grenzwerten unterliegen.
Gefahrstoffe und gesetzliche Grenzwerte
Die Freisetzung flüchtiger organischer Verbindungen stellt nicht nur ein Umweltproblem dar, sondern auch ein erhebliches Risiko für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Besonders aromatische Zersetzungsprodukte wie Benzol sind streng reguliert. Laut den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 910) gelten zwei Grenzwerte:
- Akzeptanzkonzentration: Eine langfristige Grenze, unter der ein Arbeitsplatz als ausreichend sicher gilt. Für Benzol liegt dieser Grenzwert bei 0,2 mg/m³.
- Toleranzkonzentration: Ein Wert, der kurzfristig überschritten werden kann, jedoch zeitnah durch geeignete Maßnahmen reduziert werden muss. Für Benzol liegt dieser Wert bei 1,6 mg/m³.
Die Gefahr besteht darin, dass die kurzzeitigen Emissionen am Austritt einer automatischen Leichtsiederentfernung in Ausnahmefällen bis zu 5000 mg/m³ erreichen können. Bei Windstille und guter Vermischung mit der umgebenden Luft kann die Akzeptanzkonzentration erst nach mehr als 3 Metern unterschritten werden. Bei Wind und kegelförmiger Ausbreitung kann dieser Abstand bis zu 20 Meter betragen.
Effiziente Emissionsreduzierung mit dem VOC-Remover von NESS Wärmetechnik
Die Ness Wärmetechnik GmbH bietet mit ihrem VOC-Remover eine fortschrittliche Lösung zur Reduktion flüchtiger organischer Verbindungen. Der Filter entfernt etwa 80 % der anfallenden VOC, was bedeutet, dass die Emissionen unter die gesetzlich geforderten Grenzwerte sinken. Durch den Einsatz des VOC-Removers wird die maximale Distanz zur Unterschreitung der Akzeptanzkonzentration erheblich verkleinert:
- Bei Wind von 20 auf nur noch 9 Meter.
- Bei kugelförmiger Ausbreitung von 3,25 auf nur noch 1,5 Meter.
Selbst wenn es zu kurzzeitigen Überschreitungen der Toleranzkonzentration kommt, verringert der VOC-Remover die Entfernung, ab der dieser kritische Grenzwert erreicht wird, von 1,65 auf nur noch 0,75 Meter. Dies zeigt deutlich, dass durch den Einsatz dieser Technologie nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllt, sondern auch die Sicherheit am Arbeitsplatz erheblich verbessert wird.
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